Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

Zusätzliche Finanzierung für die häusliche Pflege

Azaé Service für Menschen mit Behinderung Karlsruhe

Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen zählt auch der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zu den Finanzierungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige, die sich in häuslicher Pflege befinden. Dieser beträgt unabhängig von der Höhe des Pflegegrades monatlich 125 €. Der Betrag soll für qualitativ gesicherte Leistungen genutzt werden mit dem Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten bzw. die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen bei der Alltagsgestaltung zu stärken.

Pflegebezogene Ausgaben werden in folgenden Fällen über den Entlastungsbetrag erstattet:

  • Angebote der Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Leistungen ambulanter Pflegedienste nach §36 SGB XI (nur im Pflegegrad 1 auch für die Selbstversorgung)
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag

Der Entlastungsbetrag: konkrete Verwendungsmöglichkeiten

Als Unterstützung im Alltag sind diverse Angebote vorgesehen:

Wie lange besteht Zugriff auf diese Leistung?

Der Betrag von 125 € steht jeden Monat zur Verfügung und kann selbstverständlich monatlich aufgebraucht werden. Wer aber umfangreichere Leistungen in kurzer Zeit wünscht, kann ausstehendes Guthaben aus vorigen Monaten auch auf einen Schlag aufbrauchen. Konkret heißt das: Noch verfügbares Guthaben des aktuellen Jahres kann bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden.

Haben Sie noch Fragen?

Bei weiteren Fragen zum Entlastungsbetrag oder zu der Finanzierung von Pflegeleistungen wenden Sie sich bitte an unser kompetentes Beratungsteam – per Mail, Telefon oder direkt vor Ort. Auch wenn Sie Beratung zu Ihrem Pflegeeinstufungsverfahren wünschen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Devis

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