Verhinderungspflege

Liebevolle Vertretung von privaten Pflegepersonen

Verhinderungspflege

Die Pflege von Angehörigen ist eine anstrengende und zeitintensive Aufgabe. Daher ist es besonders wichtig, auch privaten Pflegepersonen angemessene Erholungsmöglichkeiten zu bieten. Für diese Erholungsphase oder für die Zeit, um sonstigen Verpflichtungen nachgehen zu können, muss die Kontinuität einer Betreuung gewährleistet werden. In diesen Fällen, aber auch beispielsweise im Krankheitsfall der pflegenden Familienangehörigen, stellt Azaé Pflegedienst auch kurzfristig kompetentes Personal für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Die Vertretung der pflegenden Angehörigen wird auf Wunsch stundenweise, aber auch tage- oder wochenweise in der häuslichen Alten- und Krankenpflege gewährleistet.

Wann übernimmt Azaé Pflegedienst die Verhinderungspflege?

Bei Ausfall der pflegenden Privatperson aus folgenden Gründen:

  • Erholungsurlaub
  • Krankheitsfall
  • Arzttermin
  • familiäre oder berufliche Verpflichtungen
  • Reha-Aufenthalt
  • Usw.

Wem steht die Verhinderungspflege zu?

Seit 2017 ist die Verhinderungspflege oder Ersatzpflege in §39 des SGB XI wie folgt geregelt: Wer seit mindestens sechs Monaten von einer privaten Pflegeperson zu Hause versorgt wurde und in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft ist, hat Anspruch auf eine Pflegevertretung. Die anfallenden Kosten werden von der Pflegeversicherung für bis zu sechs Wochen im Jahr und bis zu einer Höhe von 1 612 € jährlich übernommen. Dies kann mit bis zu 806 € der ausstehenden Mittel aus der Kurzzeitpflege kombiniert werden.

Gut aufgehoben mit der Verhinderungspflege von Azaé

  • Umfassende Beratung: Unsere Kunden behalten stets den Überblick über die verschiedenen Leistungen der Pflegekasse
  • Hohe Flexibilität: Je nach Bedarf ist auch eine kurzfristige, stundenweise Durchführung der Ersatzpflege möglich
  • Enge Abstimmung der Einsätze mit unseren Kunden: Erstellung eines kundenfreundlichen und passgenauen Einsatzplans
  • Transparente Informationsweitergabe: Rasches Informieren unserer Kunden sowie Einbindung der Angehörigen

Ist Ihr Interesse geweckt?

Falls Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie uns entweder über unser Anfrageformular, schicken eine E-Mail oder rufen bei uns an. Gerne stehen wir Ihnen zur weiteren Beratung bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten durch die Pflegeversicherung zur Verfügung.

Devis

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Erläuterungen nach DSGVO zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.