PFLEGE – WER ZAHLT?

Pflegefinanzierung – mit und ohne Pflegegrad

Ob Pflegebedürftige von Angehörigen versorgt werden oder ob sie einen Pflegedienst beauftragen – für jedes Versorgungsmodell gibt es Zuschüsse bzw. Möglichkeiten zur Kostenübernahme durch die Pflegekassen. Ausschlaggebend für die Höhe der Zahlungen ist meist der Umfang der Pflegebedürftigkeit. Außerdem stehen für jede pflegebedürftige Person Mittel zur Anpassung des Wohnumfeldes von bis zu 4 000 € bereit. Damit soll einer erhöhten Pflegebedürftigkeit vorgebeugt werden.

Auch Personen ohne Pflegegrad haben im Krankheitsfall Anspruch auf finanzielle Unterstützung, zum Beispiel wenn für ärztlich verschriebene Behandlungen ein Pflegedienst beauftragt wird und ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann. Bestehen nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin Beeinträchtigungen,  haben seit dem 1. Januar 2016 Patienten ohne Pflegegrad erweiterte Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe.

Welche Mittel stehen Pflegebedürftigen zur Verfügung?

Über die verschiedenen Geld- und Sachleistungen und das System der aktuellen fünf Pflegegrade informieren wir Sie auf folgenden Seiten:

Azaé Seniorenservice Karlsruhe

Für pflegebedürftige Personen, die privat von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden, stellt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld zur Verfügung.  Die Höhe des Betrages ist hier ebenfalls vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig. Erfahren Sie mehr zu den möglichen Geldleistungen und wie sie diese mit den Pflegesachleistungen kombinieren können.

Azaé Seniorenservice Karlsruhe

Durch die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 ersetzt das System der Pflegegrade die ehemaligen Pflegestufen. Dadurch wird die Definition der Pflegebedürftigkeit von Grund auf viel differenzierter. Vom Pflegegrad abhängig ist auch die Höhe der Pflegesachleistungen, die von der Pflegekasse erstattet werden.

Azaé Service für Menschen mit Behinderung Karlsruhe

Der Entlastungsbetrag stellt eine zusätzliche zweckgebundene Unterstützung für alle Pflegebedürftigen dar. Eingesetzt werden kann dieser Zuschuss z.B. für stundenweise Entlastungsangebote, für eine Alltagsbegleitung oder für hauswirtschaftliche Unterstützung zu Hause.

Devis

Pflegeanfrage

* Pflichtfeld - Keine Datenweitergabe an Dritte

Erläuterungen nach DSGVO zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.